17 Jun

Miet-/Wohneigentumsrecht

Fast jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland ist vom Mietrecht betroffen, sei es als Mieter oder Vermieter. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Gewerbetreibende, Händler, Inhaber von Geschäften in Einkaufszentren, mieten ihre Praxen, Lagerhallen, Geschäftsräume und Läden auf Grund von gewerblichen Mietverträgen an. Durch die Bereitstellung von Wohnraum werden elementare Grundbedürfnisse der Bevölkerung gesichert, Wohnungsmietrecht wie auch gewerbliches Mietrecht sind daher für den überwiegenden Teil der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung.
Kein Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches ist im Laufe seiner Geschichte so oft geändert worden wie das Mietrecht, meist mit der Begründung, das Mietrecht müsse den geänderten – sozialen Bedingungen angepasst werden. Zahllose Einzeleingriffe des Gesetzgebers in der Vergangenheit, ferner eine Wohnraum- und Gewerbemietrecht umfassende Gesetzesänderung zum 01.09.2001 sowie eine zum 01.01.2002 wirksam gewordene Modernisierung des Schuldrechts, darüber hinaus aber auch eine Fülle neuer Literatur und Rechtsprechung haben das Mietrecht zu einer Rechtsmaterie werden lassen, die nur noch von Fachleuten beherrscht wird.
Mit Hilfe unserer mietrechtlichen Beratung können Sie sich im Gesetzes- und Rechtsprechungsdschungel besser zurechtfinden und Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter effektiv wahrnehmen. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor Abschluss eines Mietvertrages mit uns Kontakt aufzunehmen, um die diversen Probleme z.B. aus den Bereichen der Schönheitsreparaturpflicht, des Betriebskostenrechts, des Gewährleistungsrechts u.v.m. abzuklären und Fehler bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden.

Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar eng mit dem Mietrecht verwandt, aus juristischer Sicht aber dennoch ein eigener und vor allem unabhängiger Rechtsbereich. Die Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen über das Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG bzw. WEG) aufgeführt. Das Wohnungseigentumsgesetz – WEG – regelt die teils komplexen Rechtsbeziehungen der Eigentümer einer WEG-Gemeinschaft.
Die im Wohnungseigentumsgesetz enthaltenen Regelungen beziehen sich ausdrücklich auch auf nicht zu Wohnzwecken genutzte Räume oder Flächen auf dem Grundstück, wozu z.B. Keller, Speicher oder Garten zu zählen sind. Darüber hinaus gibt das Wohnungseigentumsrecht auch Antworten auf Fragen bezüglich der Verwaltung eines gemeinschaftlich genutzten Wohneigentums, wozu insbesondere auch die korrekte Verteilung von Verwaltungs- und Betriebskosten gehört.
Weitere Bestimmungen und Verordnungen innerhalb des Wohnungseigentumsrechts regeln die Rechte und Pflichte der Eigentümer untereinander. In diesen Regelungen, z.B. über Ruhezeiten oder Treppenhausnutzung, sind sehr große Ähnlichkeiten mit dem Mietrecht zu erkennen. Das Wohnungseigentumsrecht sieht die regelmäßige Zusammenkunft einer Eigentümerversammlung vor, auf der grundlegende Fragen geklärt werden können und auf der sich die Stimmenanzahl jedes Wohnungseigentümers an den Anteilen seines Eigentums am Gesamteigentum orientieren muss.
Im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes gibt es eine Vielzahl von Problemen. Darf ich ohne Zustimmung der Miteigentümer Umbaumaßnahmen vornehmen? Darf die Eigentümerversammlung über meinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen? Darf ich Sondereigentum weiterverkaufen? Dürfen Gemeinschaftsanlagen einfach vermietet werden? Wer haftet für Beschädigungen etc.?
Wie Sie sehen, gibt es im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes erheblichen Beratungsbedarf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und übernehmen die außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern.
Tipp: Haben Sie Probleme mit anderen Wohnungseigentümern oder mit dem Verwalter der WEG-Anlage? Versuchen Sie nicht, dieses Problem als juristischer Laie selbst zu lösen! Das WEG-Recht ist zwar kein ausuferndes, jedoch ein sehr tückisches Rechtsgebiet. Ein großes Problem liegt darin, dass viele Bestimmungen des WEG-Gesetzes ihre wesentlichen Ausgestaltungen erst in der Rechtsprechung erfahren haben. Daher genügt es nicht, das WEG zu lesen und zu verstehen. Wer die gesetzlichen Bestimmungen nicht in das richtige Verhältnis zum Bürgerlichen Recht setzen kann und über die bundesweit zu den einzelnen WEG-Vorschriften ergangenen Gerichtsurteile nicht informiert ist, findet sich schnell – auch auf der kostenmäßigen – „Verliererstraße“ wieder (was in abgeschwächter Form natürlich für sämtliche Rechtsgebiete gilt).

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Rechtsanwälte

Uwe Milz  und Volker Weckbrodt zur Verfügung.