17 Jun

Zivilrecht

Die Juristen treffen eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht.
Der Bereich des öffentlichen Rechts umfasst im wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staate, wie zum Beispiel Polizei, Ordnungsbehörden, Finanzämtern etc. Dafür gibt es spezialisierte Gerichtszweige, wie Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte etc.

Das Zivilrecht befasst sich im wesentlichen mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und Privatpersonen. Dies wird auch als „Privatrecht“ oder „Bürgerliches Recht“ bezeichnet.
Das Zivilrecht ist um die Jahrhundertwende in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt worden. Durch die Entwicklung der Rechtsprechung und gesellschaftlichen Entwicklung sind zahlreiche neue Spezialgebiete hinzugekommen, wie zum Beispiel Reiserecht, Leasingrecht, Nachbarrecht, Regelung der

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und weitreichende verbraucherschützenden Vorschriften.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in allen diesen Angelegenheiten des Bürgerlichen Rechts.

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Rechtsanwälte

Volker Weckbrodt,  Manfred Kraus und Uwe Milz zur Verfügung.