Allgem. Vertragsrecht
Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern übernehmen wir ebenso wie die Erstellung und Prüfung von abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträgen. Wir setzen Ansprüche durch, die Sie aufgrund dieser Verträge haben.
Das Vertragsrecht gehört historisch zu den ältesten Rechtsbereichen. Schon von den alten Römern stammt der Rechtssatz „Verträge sind zu halten“.
Vertragsstreitigkeiten gehören mit zu den umfangreichsten Tätigkeitsbereichen unserer Zivilgerichte. Häufig liegen den Streitigkeiten Missverständnisse oder unklare Regelungen zugrunde.
Beim Umgang mit diesen Problemen ist eine umfassende Berufserfahrung förderlich. Diese finden Sie bei uns.
Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Rechtsanwälte
Volker Weckbrodt, Manfred Kraus und Uwe Milz zur Verfügung.