17 Jun

Bankrecht

Heutzutage dürfte die Generation der Menschen, die ihr Geld in einem Sparstrumpf unter dem Bett aufbewahrt, nahezu ausgestorben sein. Fast jeder Bürger nimmt über ein Bankkonto an bestimmten Formen des Zahlungsverkehrs teil.
Die praktische Bedeutung des Bankrechts mit seinen Auswirkungen auf unser tägliches Leben ist also ganz erheblich. Aber was alles ist vom Bankrecht umfasst? Ein einheitliches Regelwerk für das Bankrecht, also etwas wie ein „Bankengesetzbuch“, gibt es bisher nicht.
Viele Banken nutzen ihre Stellung als Kreditinstitut gegenüber dem Kunden aus. Wir möchten Sie daher über „unwirksame“ AGB-Klauseln und sonstige Urteile gegenüber Banken informieren.
Sie sollten es sich nicht gefallen lassen, wenn Ihnen Ihre Bank Kosten für Tätigkeiten in Rechnung stellt, die sie nicht berechnen darf. So hat das Bundesverfassungsgericht z.B. festgestellt, dass eine Bank keine Gebühren für einen Freistellungsauftrag berechnen darf. Auch gibt es immer öfter Probleme bei fehlerhaften und falschen Anlageberatungen, Hausfinanzierungen, dem Kauf von sog. „Schrottimmobilien“, Bürgschaftserklärungen, EC-Karten-Diebstählen etc. Auch bzgl. derartiger Fallgestaltungen wollen wir Sie eingehend beraten und Ihre Interessen erfolgreich wahrnehmen.

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Uwe Milz Verfügung.