17 Jun

Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, berechnen für Sie Anteile von Erbe und Pflichtteil und helfen bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben.

Sobald der Tod des Erblassers eintritt und dieser zuvor kein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt hat, kommt bei der Verteilung des Erbes die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. In den meisten Fällen ist jedoch ein Testament oder Erbvertrag vorhanden, so dass der darin festgelegte Wille des Verstorbenen zu erfüllen ist.

Die Interpretation dessen, was der Erblasser gewollt hat, ist häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Je nach Auslegung entscheidet sich, in welche Hände letztlich zum Teil erhebliche Vermögenswerte gehen.
Sehr schwierig sind auch häufig die Fragestellungen, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll.
Große Erfahrung setzt auch der umfassende Rechtsbereich der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche voraus. Hier entstehen Probleme aus fast allen Bereichen des Zivilrechtes, welche von unserer Kanzlei mit großer Erfahrung umfassend gelöst werden.

Gleiches gilt auch für die erbrechtliche Beratung, wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Vorstellungen zur Verteilung des Nachlasses am besten verwirklichen können.
Auch die erbschaftssteuerrechtlichen Aspekte lösen wir für Sie in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner.

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Volker Weckbrodt zur Verfügung.