Immobilien-, Nachbarrecht
Das Immobilienrecht widmet sich vornehmlich der Abwicklung von Immobiliengeschäften, also dem Kauf und Verkauf von Häusern oder Grundstücken.
Einen wichtigen Teil innerhalb des Immobilienrechts nimmt das Maklerrecht ein.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen aus dem Bereich des Immobilienrechts. Neben der Prüfung und der Gestaltung von Verträgen, die der Übertragung und Einräumung von Grundstücksrechten dienen, beraten wir Sie auch bei der Konzeptionierung von Immobilien-Projekten. Probleme des privaten Baurechts, des öffentlichen Genehmigungsrechts und des Steuerrechts, die für den ratsuchenden Mandanten häufig von erheblicher Bedeutung sind, bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt unserer Leistungen in Kooperation mit unseren steuerlichen Beratern.
Wir können auf langjährige Erfahrungen in der zivil- und öffentlich-rechtlichen Begleitung von Gesellschaften der Bau- und Wohnungswirtschaft zurückblicken. Dabei beschränkte und beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht allein auf die außerprozessuale Beratung des Mandanten, sondern wir sind selbstverständlich auch mit der streitigen Prozessvertretung unserer Mandanten betraut. Wir gehen davon aus, dass das Wissen um prozessuale Risiken gerade im Bereich des Immobilienrechts unabdingbare Voraussetzung für eine gute und im Kern streitvermeidende Beratung ist.
Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Uwe Milz zur Verfügung
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem „bösen“ Nachbarn nicht gefällt. Dieser alte Spruch trifft häufig den Nagel auf den Kopf! Was machen Sie, wenn Ihr Nachbar auf einmal exotische Tiere hält, die Ihnen den Schlaf rauben; er Ihren Gartenzaun einfach beseitigt, oder eine 2,5 m hohe Wand zu Ihrer Grundstückseite errichtet?!
Das Nachbarrecht ist weitgehend in den §§ 906 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB – und in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer enthalten. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn, insbesondere Bestimmungen, die sich mit den gemeinsamen Grundstücksgrenzen befassen.
Neben genauer Kenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften sind juristische Kenntnisse auf vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten erforderlich. In der Regel beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht nur auf die Geltendmachung oder Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche, sondern es gilt vielmehr, ein ganzes Konglomerat an Einzelproblemen aus verschiedenen Rechtsgebieten zu lösen. Meistens ist z.B. eine Grenzstreitigkeit lediglich Ausfluss eines viel tiefer liegenden Konflikts zwischen den Parteien. Dieser führt häufig über Beleidigungen zu strafrechtlicher Tätigkeit und der Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche. Vielfach wird ein Nachbar mit verbotener Eigenmacht Besitzstörungen seines Nachbarn begangen und damit auch Eigentumsverletzungen herbeigeführt haben, was zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen führt.
Schon im Vorfeld eines erwarteten Rechtsstreits können viele Probleme durch eine geeignete anwaltliche Beratung beseitigt werden. So können Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Grenzbebauung oder -bepflanzung bei verständiger Sicht der Dinge infolge anwaltlicher Beratung weitgehend vermieden werden. Wir setzen insbesondere im Nachbarrecht auf Interessenausgleich und bescheren unseren Mandanten hierbei vielleicht nicht unbedingt den „totalen“ Erfolg. Auf diese Weise kann aber ggf. das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis gegen ein Auseinanderbrechen gesichert werden. Das heißt jedoch nicht in jedem Fall: Konfliktvermeidung vor Konfliktbegründung. Denn: Ein rücksichtloser Nachbar kann Ihnen, wenn Sie sich nicht auf geeignete Weise zur Wehr setzen, „das Leben zur Hölle machen“.
Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Uwe Milz sowie Herr Volker Weckbrodt zur Verfügung.