17 Jun

Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug

Wir übernehmen Inkassomandate aus Ihren Forderungen und setzen diese mit langjähriger Erfahrung im Wege der Zwangsvollstreckung mit ihren vielfältigen Möglichkeiten durch.

Als Vollstreckungstitel kennt das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht zum Beispiel rechtskräftige Urteile, rechtskräftige Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse oder vollstreckbare notarielle Urkunden.

Das Forderungsmanagement ist in unserer Kanzlei von Anbeginn an ein Schwerpunkt mit entsprechenden Erfahrungen. Wir verfügen über die modernste technische Ausstattung für eine schlanke, zügige und einfache Abwicklung des Forderungseinzuges.

Wir beraten Sie auch gerne bei der Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mahnwesens. Wir wissen um den Wert der Schnelligkeit und des konsequenten Vorgehens als Voraussetzung für den Erfolg in diesem Bereich.

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Volker Weckbrodt zur Verfügung.