17 Jun

Manfred Kraus

Fachanwalt für Arbeitsrecht – seit 1997
Fachanwalt für Familienrecht

Verheiratet, 2 erwachsene Kinder.

Nach dem Abitur 1967 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum.
Erstes Staatsexamen 1972, danach Referendar im OLG-Bezirk Düsseldorf.
Anwaltstätigkeit seit 1975 mit Zulassung als Rechtsanwalt seit Februar 1976 und seit dieser Zeit als Sozius in dieser Kanzlei.

Spezialgebiete:
Arbeitsrecht (Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht).

Beratungs- und Prozesstätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Familienrecht (Unterhaltsrecht, Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung).
Umfassende Beratung, Vertretung außergerichtlich und vor dem Familiengericht.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug für Unternehmen und Private

Interessen außerhalb der Juristerei:
Klassische Musik und Jazz, Geschichte im Allgemeinen und deutsche Geschichte im Besonderen, eine ungebrochene Sportbegeisterung.