Volker Weckbrodt
Rechtsanwalt Volker Weckbrodt ist zum Jahresende 2017 aus der Kanzlei ausgeschieden.
Verheiratet, 2 erwachsene Kinder.
Nach dem Abitur 1964 am Gymnasium Siegesstraße in Wuppertal, 18 Monate Ausbildung im Polizeidienst Nordrhein-Westfalen. Ab 1966 Studium Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum.
Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen Ausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. 2 Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Herbst 1973. Seit 1972 bereits in der Kanzlei tätig, Sozius seit 1973.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind allgemeines Vertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie das Nachbarrecht.
Eine besondere Neigung besteht dazu, für äußerst komplizierte oder verfahrene Fallgestaltung noch eine angemessene Lösung zu finden.