Bau-/Werkvertragsrecht
Nahezu kein Bauvorhaben verläuft ohne Störungen. Je größer die Baumaßnahme, desto schwieriger sind die Koordination der einzelnen Abläufe und ein Gesamtüberblick über das Bauvorhaben. Der/die Bauherr/in sieht häufig erst zu spät, wenn die Baumaßnahmen anders verlaufen als er/sie sich das vorgestellt hat. Wenn man nun anfängt, sich mit den Handwerkern, Architekten etc. zu streiten, kann man sich meist auf einen jahrelangen Rechtsstreit einstellen. Auch wenn Ihr Bauvorhaben bereits errichtet ist, können nachträglich noch Mängel oder Probleme auftreten (z.B. verstopfte Abflussrohre aufgrund fehlerhafter Verlegung, Wasserschäden aufgrund beschädigter Rohre, Abplatzungen an den Hauswänden etc.). Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten dem Bauherrn häufig mehr Kopfzerbrechen, als ihm lieb ist.
Gerne beraten wir Sie daher zielführend und kompetent in allen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Bau- und Werkvertragrechts und dessen Umfeld. So erfahren Sie, in welchen Fällen sich ein Prozess lohnt und in welchen Fällen Sie lieber eine außergerichtliche Einigung suchen sollten.
Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Rechtsanwälte
Uwe Milz und Volker Weckbrodt zur Verfügung.