Handels- und Handelsvertreterrecht
Das Handelsrecht ist eine Ergänzung des bürgerlichen Rechts und beinhaltet im wesentlichen Sondervorschriften für Kaufleute, die insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) zusammengefasst sind, dass auch die Grundlage für das Recht der Handelsvertreter bildet.
Wir beraten und vertreten sowohl Handelsunternehmen als auch Handelsvertreter bei Auseinandersetzungen mit ihren Geschäftspartnern.
Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Manfred Kraus zur Verfügung.